Welches hydrographischen Untereinzugsgebiet soll ich wählen?
Der Haushaltsfonds zur Förderung der Fischerei- und Gewässerbewirtschaftung in der Wallonie gewährt den Fischereiverbänden Beihilfen für Maßnahmen wie:
- Besatzmaßnahmen, die in den Wasserläufen durchzuführen sind;
- Maßnahmen zur Förderung der Ausübung der Fischerei in diesen Wasserläufen (z. B. Verbesserung des Zugangs zu den Ufern, Förder- und Sensibilisierungsaktionen zugunsten der Jugend im Bereich der Fischerei usw.);
- Unterstützung für den Betrieb der Fischereiverbände.
Infolge der Reform der Fischereigesetzgebung (*) haben sich die Fischereiverbände neu organisiert, wobei pro hydrographischen Untereinzugsgebiet ein einziger Verband besteht. Ziel dieser Neuorganisation ist eine bessere Verwaltung der Fischerei in Wallonien. Eine auf Ebene eines hydrographischen Untereinzugsgebiet durchgeführte Maßnahme ist nämlich kohärenter und effizienter als eine nach Verwaltungsgrenzen ausgerichtete Maßnahme, die die Wasserläufe überhaupt nicht berücksichtigt.
Künftig werden die Beihilfen auf der Grundlage dieser hydrographischen Untereinzugsgebieten und nicht mehr nach den wallonischen Provinzen verteilt.
Daher wird Sie gebeten, beim Kauf Ihres Fischereierlaubnisscheins eines der 15 wallonischen hydrographischen Untereinzugsgebieten auszuwählen.
Grundsätzlich richtet sich die Wahl des Anglers nach dem hydrographischen Untereinzugsgebiet, in dem er am häufigsten fischt, da diese Wahl einen positiven Einfluss auf die finanziellen Beihilfen des Haushaltsfonds zur Förderung der Fischerei- und Gewässerbewirtschaftung in der Wallonie haben wird, die der Fischerei in diesem hydrographischen Untereinzugsgebiet zugutekommen.
Ihr Fischereierlaubnisschein bleibt selbstverständlich für das Fischen in allen hydrographischen Untereinzugsgebieten gültig.
(*) Dekret vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die fischereiliche Bewirtschaftung und die fischereilichen Strukturen (Belgisches Staatsblatt vom 4. Juni 2014).

