Unter welchen Umständen ist der Angelschein der Wallonischen Region obligatorisch?
Der Angelschein der Wallonischen Region ist Pflicht, um in allen Wasserläufen der Wallonie zu angeln.
Für das Angeln in privaten Fischgründen ist der regionale Angelschein meistens nicht erforderlich.
Auf den Wasserstraßen ist nur der Angelschein der Wallonischen Region erforderlich.
Für die (nicht schiffbaren) Wasserläufe, die keine Wasserstraßen sind, muss der Angler neben dem Angelschein der Wallonischen Region jedoch auch die Mitgliedskarte der Fischfanggesellschaft oder aber die schriftliche Zulassung des Eigentümers bei sich haben.