In welchem Kontext ist der Angelschein der Wallonischen Region verpflichtend?
Der Angelschein der Wallonischen Region ist verpflichtend, um in sämtlichen Gewässern der Wallonie zu angeln.
Für das Angeln in privaten Fischereianlagen ist der regionale Angelschein in der Regel nicht erforderlich.
Auf den Wasserstrassen ist ausschließlich der Angelschein der Wallonischen Region notwendig.
Hingegen muss der Angler in anderen Gewässern als den Wasserstrassen (nicht schiffbar) neben seinem Angelschein auch eine Mitgliedskarte eines Angelvereins oder, falls kein Verein besteht, die Erlaubnis des Uferanliegers mit sich führen.
Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Diese werden in einer anderen Rubrik näher erläutert.

